Erwachsene über 18 Jahre dürfen 25 Gramm Cannabis besitzen und zu Hause bis zu drei Pflanzen anbauen. | John MacDougall/AFP über Getty Images
22. MÄRZ 2024, 12:44 Uhr MEZ
VON PETER WILKE
Der Besitz und der Eigenanbau von Cannabis werden in Deutschland ab dem 1. April entkriminalisiert, nachdem das Gesetz am Freitag die letzte Hürde im Bundesrat genommen hat.
Erwachsene über 18 Jahre dürfen 25 Gramm Cannabis besitzen und zu Hause bis zu drei Pflanzen anbauen. Ab dem 1. Juli können nichtkommerzielle „Cannabisclubs“ bis zu 500 Mitglieder mit einer monatlichen Höchstmenge von 50 Gramm pro Mitglied beliefern.
„Der Kampf hat sich gelohnt“, schrieb Gesundheitsminister Karl Lauterbach nach der Entscheidung auf X, ehemals Twitter. „Bitte gehen Sie verantwortungsbewusst mit der neuen Option um.“
„Hoffentlich ist dies heute der Anfang vom Ende des Schwarzmarkts“, fügte er hinzu.
Bis zuletzt hatten die Regierungsvertreter der Länder darüber diskutiert, ob sie von ihrem Recht im Bundesrat Gebrauch machen sollten, einen „Vermittlungsausschuss“ einzuberufen, um Meinungsverschiedenheiten über das Gesetz mit dem Bundestag zu klären. Das hätte das Gesetz um ein halbes Jahr verzögert. Doch am Mittag entschieden sie sich in einer Abstimmung dagegen.
Die Staaten befürchten eine Überlastung ihrer Gerichte. Aufgrund einer Amnestiebestimmung im Gesetz müssen Zehntausende Altfälle im Zusammenhang mit Cannabis in kurzer Zeit aufgearbeitet werden.
Darüber hinaus kritisierten viele die Menge des zum Besitz erlaubten Cannabis als zu hoch und die Verbotszonen rund um Schulen und Kindergärten seien unzureichend.
Lauterbach kündigte in einer Stellungnahme mehrere Gesetzesänderungen vor dem 1. Juli an. Cannabisclubs müssen nun nur noch „regelmäßig“ statt „jährlich“ – eine weniger anstrengende Belastung – inspiziert werden, um den Druck auf die staatlichen Behörden zu verringern. Die Suchtprävention wird gestärkt.
Obwohl dies nicht ausreichte, um viele Bundesländer vollständig zufriedenzustellen, hinderte es die Bundesratsmitglieder nicht daran, das Gesetz am Freitag zu verabschieden. In allen Bundesländern, mit Ausnahme von Bayern, sind Parteien des Bundes an der Macht.
Die Entkriminalisierungsgesetzgebung ist die sogenannte „erste Säule“ eines zweistufigen Plans zur Legalisierung von Cannabis im Land. Die „zweite Säule“ wird nach dem Entkriminalisierungsgesetz erwartet und würde kommunale fünfjährige Pilotprogramme für staatlich kontrolliertes Cannabis einrichten, das in lizenzierten Geschäften verkauft werden soll.
– Von POLITICO
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 27. März 2024